Individuell auf das Bedürfnis jedes Patienten wird die Behandlungspflegefinanzierung gesondert mit dem jeweiligen Kostenträger durch uns vereinbart. Wir erbringen unsere behandlungspflegerischen Leistungen auf der Grundlage des § 37 Abs. 1-3 SGB V und unsere grundpflegerischen Leistungen nach SGB XI und rechnen mit den entsprechenden Kostenträgern ab.
Über Art, Häufigkeit und Umfang unserer gegenüber dem Patienten zu erbringenden Leistungen erstellen wir einen individuellen Kostenvoranschlag. Aus diesem ergeben sich auch die bei Inanspruchnahme dieser Leistungen vom Klienten zu tragenden Eigenanteile, die je nach Pflegegrad ermittelt werden.