Die Wohnraumvermietung erfolgt in Abstimmung des zukünftigen Nutzers mit der Interessengemeinschaft der Wohngemeinschaft. Sie ist unabhängig von den Pflege- und Betreuungsverträgen. Sie erfolgt zwischen dem Vermieter der Immobilie und dem Bewohner bzw. dessen gesetzlichen Vertreter.
Es wird ein separater Mietvertrag über das bewohnte Zimmer und die anteilige Gemeinschaftsfläche sowie die üblichen Nebenkosten abgeschlossen